Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf die Vertragsbeziehung zwischen „Fellers. Hundetraining und Verhaltenstherapie“ (im Folgenden: Hundetrainerin) und einzelnen Kund:innen (im Folgenden Kund:innen), welche bei der Hundetrainerin Dienstleistungen wahrnehmen. Diese Vertragsbestimmungen gelten für die Mitarbeitenden von Fellers., sämtliche Veranstaltungen und Dienstleistungen.

(2) Im Einzelfall können zwischen der Hundetrainerin und den Kund:innen individuelle Vereinbarungen getroffen werden, welche dann Vorrang vor den nachfolgenden Vertragsbestimmungen haben.

§ 2 Vertragsgegenstand Hundetraining und Verhaltenstherapie

(1) Bei dem geschlossenen Vertrag zwischen der Hundetrainerin und den Kund:innen handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, die notwendigen Inhalte in Theorie und Praxis aus dem Bereich des Hundetrainings zu vermitteln.

(2) Die Hundetrainerin macht lediglich Handlungsvorschläge und schuldet weder Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, da die Kund:innen sich darüber bewusst sein müssen, dass die gelehrten Methoden nur bei konstanter und zielgenauer Umsetzung auch außerhalb der Coachingeinheiten Erfolg haben können.

(3) Die Teilnahme an den Dienstleistungen und die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen der Kund:innen und insbesondere die spätere Ausführung erfolgen auf eigenes Risiko. Das Coaching orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kund:innen und den gesundheitlichen, rasse- und altersbedingten Rahmenbedingungen des Hundes.

(4) Bei dem Vertragsgegenstand handelt es sich um Einzelcoachings, Gruppenangebote, Kurse, Veranstaltungen, Workshops und Mantrailing.

(5) Die Leistungen und Angebote sind unverbindlich, der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen.

§ 3 Vertragsgegenstand Tagesbetreuung

(1) Bei dem geschlossenen Vertrag zwischen der Hundetrainerin und den Kund:innen handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag über die Tagesbetreuung eines Hundes. Während des vereinbarten Zeitraums übernimmt die Hundetrainerin den Hund in fach- und artgerechte Betreuung.

(2) Die Kund:innen versichern, dass der Hund in ihrem Eigentum stehen und sie uneingeschränkt über ihn verfügen können. Die Kund:innen bleiben während der Betreuung Eigentümer:innen im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

(3) Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 5 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Verwahrungsdauer abgeholt wird, ist die Hundetrainerin berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos abzugeben (Tierheim, tierliebe Person etc.). Sollten der Hundetrainerin durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so tragen diese Kosten die Kund:innen Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundetrainerin hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

(4) Die Kund:innen sind verpflichtet, die Hundetrainerin darüber zu informieren, dass die Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts sein wird. Sollten die Kund:innen eine läufige Hündin in die Tagesbetreuung geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundetrainerin verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Tagesbetreuung) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten der Kund:innen. Jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis werden abgelehnt.

(5) Der Hund erhält sein gewohntes Futter, welches durch die Kund:innen mitzubringen ist.

(6) Ebenso haben die Kund:innen ein sicheres Halsband und/oder Geschirr, die Hundemarken, eine sichere Hundeleine mitzubringen.

(7) Die Betreuung des Hundes bei der Hundetrainerin erfolgt in einer Hundegruppe auf eigene Gefahr. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf mögliche Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Hundetrainerin haftet nicht für Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Haltung in der Gruppe oder bei Spaziergängen mit Freilauf entstehen können. Die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs sind den Kund:innen voll bewusst und akzeptiert. Die Kund:innen sind sich darüber im Klaren, dass sich die Hundetrainerin mit den ihnen anvertrauten Hunden in der Betreuung angeleint und unangeleint, in Gemeinschaft mit Artgenossen und anderen Umweltreizen, im öffentlichen Raum und freiem Gelände bewegt. Für Schäden, die der Hund an Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haften alleine die Kund;innen.

(8) Die Hunde befinden sich in einer mobilen Hundebetreuung, d.h. sie sind sowohl im Auto als auch in der Wohnung überwacht und unbewacht untergebracht.

(9) Auf den Spaziergängen werden alle Vorsichtsmaßnahmen mit größter Sorgfalt eingehalten. Eventuell müssen mit den Kund:innen weitergehende Sicherheitsmaßnahmen (Schleppleine, GPS-Tracker) vereinbart werden. Die Anschaffung geschieht zu Lasten der Kund:innen. Sollte ein Hund jedoch wider Erwarten weglaufen, dann haftet die Hundetrainerin nicht für etwaige Schaden am Hund oder an Dritten. In diesem Fall verpflichtet sich die Hundetrainerin alle notwendigen Schritte (Polizei, Tierheim) einzuleiten.

(10) Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen (Hundehalsbänder, Hundeleinen, Hundedecken, Hundemarken, etc.), die dem Hund mitgegeben werden, haftet die Hundetrainerin ebenfalls nicht.

(11) Bei Medikamenten-Einnahme ist die Hundetrainerin genau zu informieren, in welcher Art und Weise die Medikamentenvergabe erfolgt. Die Medikamente haben die Kund:innen zur Verfügung zu stellen.

(12) Sollte während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig sein, so willigen die Kund:innen bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag der Kund:innen auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. In Notfällen kann die Hundetrainerin auch eigenmächtig, ohne Rücksprache mit dem Hundehalter, handeln. Die Kund:innen werden aber in jedem Fall informiert.

$ 4 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt erst nach vorheriger schriftlicher Anmeldung durch einen Anmeldebogen und mit der schriftlichen Bestätigung der Hundetrainerin zustande. Mit der Anmeldung werden diese AGBs anerkannt. Die Kund:innen verpflichten sich, die Fragen im Anmeldebogen ganzheitlich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

(2) Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Wenn die Anmeldefrist abgelaufen, die maximale Teilnehmeranzahl überschritten oder der Platz in der Tagesbetreuung belegt ist, kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise der Dienstleistungen können der Homepage entnommen werden und verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Vergütung für Dienstleistungen erfolgt je nach Dienstleistung durch Überweisung nach oder vor den erbrachten Dienstleistungen.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag durch die Kund:innen

(1) Sagen die Kund:innen Ersttermine in Präsenz oder Online (Verhaltenstherapie oder Coaching) nicht mindestens 7 Tage vor dem Beginn des vereinbartenTermins ab, so wird eine Absagegebühr in Höhe von 15 € fällig. Sagen die Kund:innen Ersttermine in Präsenz oder Online (Verhaltenstherapie oder Coaching) nicht mindestens 72 Stunden vor Beginn ab, so wird die Dienstleistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. In diesem Fall entfällt die Absagegebühr. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

(2) Sagen die Kund:innen Einzelcoachings in Präsenz oder Online (Verhaltenstherapie oder Coaching) nicht mindestens 7 Tage vor dem Beginn des vereinbartenTermins ab, so wird eine Absagegebühr in Höhe von 10 € fällig. Sagen die Kund:innen Einzelcoachings in Präsenz oder Online (Verhaltenstherapie oder Coaching) nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn ab, so wird die Dienstleistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. In diesem Fall entfällt die Absagegebühr. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

(3) Sagen die Kund:innen Veranstaltungen (Tages- und Halbtagesworkshops, Seminare (Online und Präsenz, Ein- oder Mehrtägig)) nicht mindestens 14 Tage vor dem Beginn des vereinbarten (ersten) Termines ab, so wird die Dienstleistung zur Hälfte berechnet und nicht erstattet. Sagen die Kund:innen Veranstaltungen (Tages- und Halbtagesworkshops, Seminare (Online und Präsenz, Ein- oder Mehrtägig)) nicht mindestens 7 Tage vor dem Beginn des vereinbarten (ersten) Termines ab, so wird die Dienstleistung voll berechnet und nicht erstattet. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

(4) Sagen die Kund:innen Gruppenkurse (Feste Gruppe, festgelegtes Thema oder Lernziel, vorher festgelegte Termine) nicht mindestens 14 Tage vor dem Beginn des vereinbarten (ersten) Termines ab, so wird die Dienstleistung zur Hälfte berechnet und nicht erstattet. Sagen die Kund:innen Gruppenkurse nicht mindestens 7 Tage vor dem Beginn des vereinbarten (ersten) Termines ab, so wird die Dienstleistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. Einzelne Einheiten können bei Nichtteilnahme nicht erstattet werden, da die Termine bei der Ausschreibung der Leistung bereits bekannt sind.

(5) Sagen die Kund:innen Specials, Social Walks, Sozialkontaktstunden, Die Gefährten und Daily Business nicht mindestens 7 Tage vor dem Beginn des vereinbarten Termines ab, so wird eine Absagegebühr in Höhe von 15 € fällig. Sagen die Kund:innen Specials, Social Walks, Sozialkontaktstunden, Die Gefährten und Daily Business nicht mindestens 48 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Termines ab, so wird die Dienstleistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. In diesem Fall entfällt die Absagegebühr. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

(6) Sagen die Kund:innen Mantrailing nicht mindestens 14 Tage vor dem Beginn des vereinbarten Termines ab, so wird eine Absagegebühr in Höhe von 10 € fällig. Sagen die Kund:innen Mantrailing nicht mindestens 48 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Termines ab, so wird die Dienstleistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. In diesem Fall entfällt die Absagegebühr. Die Hundetrainerin verpflichtet sich, abgesagte und frei gewordene Termin an die Mitglieder der festen Mantrailer:innen über die WhatsApp-Gruppe zu kommunizieren. Übernimmt ein Mitglied der festen Mantrailer:innen den abgesagten Termin, so wird die Dienstleistung nicht berechnet, die Absagegebühr in Höhe von 10 € ist in diesem Fall dennoch fällig. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

(7) Bei Nichterscheinen am Trainingsort oder vorzeitigem Trainingsabbruch wird der komplette Preis inkl. Anfahrt berechnet.
(8) Sagen die Kund:innen die Tagesbetreuung nicht mindestens 7 Tage vor Beginn des vereinbarten Termins ab, so wird eine Absagegebühr in Höhe von 15 € völlig. Sagen die Kund:innen die Tagesbetreuung nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins ab, so wird die Dienstleistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. In diesem Fall entfällt die Absagegebühr. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

$ 7 Rücktritt vom Vertrag oder Terminverschiebung durch die Hundetrainerin

(1) Die Hundetrainerin hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zu wenig Teilnehmer für Kurse/Veranstaltungen/Gruppenstunden angemeldet haben.

(2) In der Regel findet das Coaching bei jedem Wetter statt. Falls die Witterungsbedingungen unzumutbar sein sollten, wird das Coaching durch die Hundetrainerin rechtzeitig abgesagt.

(3) Ist die Hundetrainerin beispielsweise aufgrund von Krankheit oder in Fällen von höherer Gewalt verhindert, so wird das Coaching ebenfalls durch die Hundetrainerin abgesagt.

(4) Für abgesagte Einzelcoachings/ Gruppenkurse durch die Trainerin wird schnellstmöglich in Absprache mit den Kund:innen ein Ersatztermin gefunden. Für alle anderen Dienstleistungen wird sich die Hundetrainerin stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.

(5) Die Hundetrainerin hat das Recht kurzfristige Änderungen vorzunehmen. Diese beziehen sich auf den Trainingsort, den Trainingsablauf oder zeitliche Verschiebungen. Der Kunde ist durch die oben aufgeführten Änderungen nicht dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Die Hundetrainerin behält sich in Ausnahmefällen vor, auch ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Im Falle des Rücktritts der Hundetrainerin schulden die Kund:innen der Hundetrainerin keine Vergütung

§ 8 Rückerstattung von Zahlungen

(1) Die Hundetrainerin wird den Kund:innen, im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt, zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Diese erfolgt nach Wahl der Kund:innen durch Überweisung auf ein von ihnen benanntes Konto. oder in Bar bei einem Folgetermin.

§ 9 Voraussetzungen für die Teilnahme

(1) Die Kund:innen informieren die Hundetrainerin über eventuell vorhandene Auflagen nach dem LHundG NRW und setzen diese Auflagen eigenverantwortlich und zu jeder Zeit um.

(2) Die Kund:innen sind verpflichtet, der Hundetrainerin Verhaltensauffälligkeiten, aggressive Verhaltensweisen und/oder Ängstlichkeit des Hundes vorab mitzuteilen. Jeder Hund, der auch nur im Ansatz aggressives Verhalten gegenüber Menschen zeigt oder gezeigt hat, ist vor dem Training mit einem passenden, sicheren und gut sitzenden Maulkorb zu sichern.

(3) Der Hund sollte ein gut sitzendes Halsband und Geschirr tragen und mit einer Führleine ausgestattet sein. Weitere Leinen oder Utensilien werden nur nach Absprache und Thema benötigt.

(4) Die Kund:innen erklären, dass ihre Hunde, bei Welpen dem Alter angemessen, über einen aktuellen Impfschutz verfügen. Der Nachweis ist zu Beginn der Dienstleistung vorzulegen. Ebenso dürfen nur Hunde teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Der Hund ist bevor die Dienstleistung startet, auf Parasiten und Krankheiten zu überprüfen und allein der Verdacht ist der Hundetrainerin mitzuteilen. Bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes sind der Hundetrainerin vorab mitzuteilen.

(5) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein und einmalig zu Beginn der Dienstleistung vorgelegt werden.

§ 10 Haftung

(1) Die Kund:innen selbst, tragen gemäß 833 BGB die Haftung für alle durch ihre Hunde im Dienstleistungsgebiet entstandenen, Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ebenso tragen sie selbst die Haftung für anfallende Folgekosten.

(2) Die Hundetrainerin übernimmt keinerlei Haftung für o. g. Schäden weder für Kund:innen noch Begleitpersonen, die während der Dienstleistung oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden/ Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Kund:innen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

(3) Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr für die Dienstleistung beschränkt.

(4) Den Anweisungen der Hundetrainerin sind zwingend Folge zu leisten. Dies dient der Gefahrenabwehr und dem reibungslosen Ablauf der Dienstleistung.

(5) Die Kund:innen führen die von der Hundetrainerin vorgeschlagenen Trainingsmethoden auf eigene Gefahr durch. Die Hundetrainerin ist bei falscher Durchführung und daraus resultierenden Folgen frei von Verantwortung.

§ 11 Sonstiges

(1) Sollte der Kunde sich zu den vereinbarten Terminen verspäten, dann gehen diese Verspätungen zu Lasten des Kunden und veranlassen keine Verminderung der Vergütung oder eine Verlängerung des zeitlich vereinbarten Termins.

(2) Die Hundetrainerin behält sich vor, die Dienstleistungen nach eigenem Ermessen abzubrechen.

(3) Verstoßen die Kund:innen gegen ihre Pflichten, handeln vorsätzlich nicht auf Anweisung der Hundetrainerin, stören absichtlich die Dienstleistung oder andere Teilnehmende, so ist die Hundetrainerin berechtigt, die Dienstleistung abzubrechen oder diese Kund:innen dauerhaft von Dienstleistungen auszuschließen. Das gleiche gilt für Einwirkungen seitens des Kunden auf seinen eigenen Hund, welche den Grundsätzen der Hundetrainerin widersprechen. In diesen Fällen wird die Dienstleistungsgebühr nicht erstattet.

(4) Die Hundetrainerin behält sich vor, einen von Kund:innen vorgeschlagenen oder geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

(5) Wenn der Kunde freiwillig Dienstleistungen aus eigenen Gründen abbricht, so wird die Dienstleistungsgebühr ebenfalls nicht erstattet.

(6) Die Hundetrainerin behält sich vor, während der Dienstleistungen Bild-und Tonaufnahmen aufzunehmen. Kund:innen sind damit einverstanden, dass diese Aufnahmen sowohl für Trainingszwecke als auch für Werbezwecke (Homepage, WhatsApp, Präsentationen für Seminare, Workshops oder Webinare, Social Media) verwendet werden. Ist der Kunde mit der Veröffentlichung, Verarbeitung und Verwendung dieser Aufnahmen nicht einverstanden, ist dieses ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.

(7) Die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen durch die Kunden ist generell nicht gestattet. Auf Anfrage kann eine schriftliche Genehmigung der Hundetrainerin erfolgen.

§ 12 Urheberrecht

(1) Alle von der Hundetrainerin den Kund:innen ausgehändigten Unterlagen (Anmeldebogen, Handouts, Präsentationen, Videos, Nachrichten und Sprachnachrichten via WhatsApp, Trainingspläne), welche mit den Dienstleistungen zusammenhängen, unterliegen dem Urheberrecht. Die Unterlagen dienen ausschließlich der privaten Nutzung und dürfen von dem Kunden auch lediglich für private Zwecke verwendet werden.

(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser ausgehändigten Unterlagen benötigt eine vorherige schriftliche Zustimmung der Hundetrainerin und ist ohne diese ausdrücklich untersagt.

§ 13 Vertragssprache

(1) Vertragssprache und Unterrichtssprache ist deutsch.

§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

§ 15 Vorbehalt

(1) Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck- und Recherchefehlern bleibt vorbehalten.

(2) Bei Fragen können Sie sich jederzeit per E-Mail oder telefonisch an Fellers. Hundetraining und Verhaltenstherapie wenden:
Fellers.

Hundetraining und Verhaltenstherapie
Pia Neumann
Kuhstraße 41
59427 Unna
T: 0179 1114253
M: info@fellers-hundetraining.de